Zum Thema, ob der Hauseigentümer das Dachgeschoss für Ferienwohnungen (airbnb) ausbauen darf, ist ziemlich klar mit ja zu beantworten. Es ist eine Ermessensentscheidung des Bezirksamtes, ob dadurch die Mieter beeinträchtigt wären. Im schlimmsten Fall muss der Eigentümer eine Ausgleichszahlung für die Zweckentfremdung von potenziellen Wohnraum zahlen, aber das ist auch alles.
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